{"id":54,"date":"2017-06-20T14:46:48","date_gmt":"2017-06-20T11:46:48","guid":{"rendered":"https:\/\/atlas-tour.de\/?page_id=54"},"modified":"2017-06-25T17:03:09","modified_gmt":"2017-06-25T14:03:09","slug":"agb-s","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/atlas-tour.de\/de\/agb-s\/","title":{"rendered":"Algemeine Gesch\u00e4ftsbedinungen"},"content":{"rendered":"<p><strong>1. Allgemeines<\/strong><\/p>\n<p>Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler (dem Reiseb\u00fcro oder sonstigen Reisevermittler) zu Stande kommenden Reiseververmittlungsvertrages. Sie erg\u00e4nzen die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und f\u00fcllen diese aus.<\/p>\n<p><strong>2. Vertragsschluss, Anzuwendendes Recht<\/strong><\/p>\n<p>2.1 Der Abschluss des Vertrages bedarf keiner bestimmten Form. Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrags kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler der Reisevermittlungsvertrag als Gesch\u00e4ftsbesorgungsvertrag zustande.<\/p>\n<p>2.2 Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so best\u00e4tigt der Reisevermittler den Eingang des Auftrags unverz\u00fcglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbest\u00e4tigung stellt noch keine Best\u00e4tigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.<\/p>\n<p>2.3 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisevermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Reisevermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften der \u00a7\u00a7 675, 631 ff. BGB \u00fcber die entgeltliche Gesch\u00e4ftsbesorgung.<\/p>\n<p>2.4 F\u00fcr die Rechte und Pflichten des Kunden gegen\u00fcber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschlie\u00dflich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere &#8211; soweit wirksam vereinbart &#8211; dessen Reise- oder Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n<p><strong>3. Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers, Ausk\u00fcnfte, Hinweise<\/strong><\/p>\n<p>3.1 Die vertragliche Leistungspflicht des Reisevermittlers besteht, nach Ma\u00dfgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in der Vornahme der zur Durchf\u00fchrung des Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen entsprechend dem Buchungsauftrag des Kunden und der entsprechenden Beratung, sowie der Abwicklung der Buchung, insbesondere der \u00dcbergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach dem mit dem jeweils vermittelten Reiseunternehmen getroffenen Vereinbarungen direkt dem Kunden \u00fcbermittelt werden.<\/p>\n<p>3.2 Der Reisevermittler ist berechtigt, von Buchungsvorgaben des Kunden abzuweichen, wenn er nach den Umst\u00e4nden davon ausgehen darf, dass der Kunde die Abweichung billigen w\u00fcrde. Dies gilt nur insoweit, als es dem Reisevermittler nicht m\u00f6glich ist, den Kunden zuvor von der Abweichung zu unterrichten und seine Entscheidung zu erfragen. Der Reisevermittler hat den Kunden vor einer Abweichung von den Buchungsvorgaben zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten, es sei denn, dass die hierdurch bedingte zeitliche Verz\u00f6gerung die Durchf\u00fchrung des vom Kunden unbedingt erteilten Vermittlungsauftrags gef\u00e4hrdet oder unm\u00f6glich macht.<\/p>\n<p>3.3 Bei der Erteilung von Hinweisen und Ausk\u00fcnften haftet der Reisevermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen f\u00fcr die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden.<\/p>\n<p>3.4 Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdr\u00fccklichen Vereinbarung zustande.<\/p>\n<p>3.5 F\u00fcr die Richtigkeit erteilter Ausk\u00fcnfte haftet der Reisevermittler gem\u00e4\u00df \u00a7 676 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.<\/p>\n<p>3.6 Ohne ausdr\u00fcckliche Vereinbarung ist der Reisevermittler nicht verpflichtet, den jeweils billigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und\/oder anzubieten.<\/p>\n<p><strong>4. Pflichten des Reisevermittlers bez\u00fcglich Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen<\/strong><\/p>\n<p>4.1 Der Reisevermittler unterrichtet den Kunden \u00fcber Einreise- und Visabestimmungen, soweit ihm hierzu vom Kunden ein entsprechender Auftrag ausdr\u00fccklich erteilt worden ist.<\/p>\n<p>4.2 Ansonsten besteht eine entsprechende Aufkl\u00e4rungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere dem Reisevermittler bekannte oder erkennbare Umst\u00e4nde einen ausdr\u00fccklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in einem dem Kunden vorliegenden Reiseprospekt enthalten sind.<\/p>\n<p>4.3 Im Falle einer nach den vorstehenden Bestimmungen begr\u00fcndeten Informationspflicht kann der Reisevermittler ohne besonderen Hinweis oder Kenntnis davon ausgehen, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche Staatsangeh\u00f6rige sind und in deren Person keine Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsb\u00fcrgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.<\/p>\n<p>4.4 Entsprechende Hinweispflichten des Reisevermittlers beschr\u00e4nken sich auf die Erteilung von Ausk\u00fcnften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchen\u00fcblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausl\u00e4ndischer Botschaften, Konsulate oder Tourismus\u00e4mter.<\/p>\n<p>4.5 Eine spezielle Nachforschungspflicht des Reisevermittlers besteht ohne ausdr\u00fcckliche diesbez\u00fcgliche Vereinbarungen nicht. Der Reisevermittler kann seine Hinweispflicht auch dadurch erf\u00fcllen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informa-tionsstellen verweist.<\/p>\n<p>4.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bez\u00fcglich der Information \u00fcber Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bez\u00fcglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgema\u00dfnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden.<\/p>\n<p>4.7 Der Reisevermittler ist verpflichtet, den Kunden dar\u00fcber zu informieren, ob die von ihm vermittelten Reiseleistungen eine Reiser\u00fccktrittskostenversicherung enthalten.<\/p>\n<p>4.8 Eine weitergehende Verpflichtung bez\u00fcglich des Umfangs, den Deckungsschutz und den Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht, soweit diesbez\u00fcglich keine anderweitige ausdr\u00fcckliche Vereinbarung getroffen wurde. Soweit Gegenstand der Vermittlung Reiseversicherungen sind, besteht eine Informationspflicht des Reisevermittlers insbesondere insoweit nicht, als sich der Kunde aus ihm \u00fcbergebenen oder vorliegenden Unterlagen des Anbieters der vermittelten Reiseleistung oder den Versicherungsunterlagen \u00fcber die Versicherungsbedingungen entsprechend unterrichten kann.<\/p>\n<p>4.9 Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen f\u00fcr die Reisedurchf\u00fchrung erforderlichen Dokumente ist der Reisevermittler ohne besondere, ausdr\u00fcckliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann der Reisevermittler ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, insbesondere f\u00fcr Telekommunikationskosten und &#8211; in Eilf\u00e4llen &#8211; den Kosten von Botendiensten oder einschl\u00e4giger Serviceunternehmen verlangen. Der Reisevermittler kann f\u00fcr die T\u00e4tigkeit selbst eine Verg\u00fctung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die T\u00e4tigkeit den Umst\u00e4nden nach nur gegen entsprechende Verg\u00fctung geschuldet war.<\/p>\n<p>4.10 Der Reisevermittler haftet nicht f\u00fcr die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und f\u00fcr den rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die f\u00fcr die Nichterteilung oder den versp\u00e4teten Zugang ma\u00dfgeblichen Umst\u00e4nde vom Reisevermittler schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.<\/p>\n<p><strong>5. Stellung und Pflichten des Reisevermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugscheinen bestimmter Linienflugverkehrsgesellschaften<\/strong><\/p>\n<p>5.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur f\u00fcr die Vermittlung von Fl\u00fcgen bestimmter Fluggesellschaften, die vom Reisevermittler allgemein, insbesondere durch Aushang in seinen Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen oder in anderer Weise vor oder bei der Annahme des Vermittlungsauftrages bezeichnet wurden.<\/p>\n<p>5.2 Mit den genannten Fluggesellschaften ist der Reisevermittler auf der Grundlage besonderer vertraglicher Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen eines Agenturverh\u00e4ltnisses verbunden.<\/p>\n<p>5.3 Dem Kunden gegen\u00fcber wird der Reisevermittler jedoch ausschlie\u00dflich als Vermittler eines Luftbef\u00f6rderungsvertrages zwischen diesem und der jeweiligen Fluggesellschaft t\u00e4tig. Im Rahmen dieser Doppelstellung hat er also sowohl dem Kunden als auch gegen\u00fcber der Fluggesellschaft vertragliche und gesetzliche Be-stimmungen zu beachten.<\/p>\n<p>5.4 Den Reisevermittler trifft keine eigene Leistungspflicht oder Haftung bez\u00fcglich der vermittelten Flugleistung. Eine etwaige Haftung des Reisevermittlers aus einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten als Reisevermittler bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>5.5 Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit bez\u00fcglich Steuern und Flughafengeb\u00fchren nicht etwas anderes ausdr\u00fccklich vereinbart ist) Brutto-Endpreise und beinhalten eine vom Reisevermittler kalkulierte Verg\u00fctung seiner T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Kunden. Im Falle einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des R\u00fccktritts oder der Nichtinanspruchnahme kann der Reisevermittler hierf\u00fcr die von der Fluggesellschaft geforderten Entgelte einziehen sowie zus\u00e4tzlich ein im Einzelfall oder durch Aushang vereinbartes Bearbeitungsentgelt fordern.<\/p>\n<p>5.6 Der Reisevermittler ist von der Fluggesellschaft mit dem Inkasso des Flugpreises und sonstiger von der Fluggesellschaft zu fordernden Entgelte beauftragt und haftet dieser gegen\u00fcber f\u00fcr die Zahlung. Eine f\u00fcr diese Inkassot\u00e4tigkeit gegebenenfalls erfolgende Verg\u00fctung der Fluggesellschaft an den Reisevermittler ist ohne Einfluss auf den vom Kunden zu bezahlenden Preis.<\/p>\n<p>5.7 Der Reisevermittler kann Forderungen der Fluggesellschaft im eigenen Namen gerichtlich und au\u00dfergerichtlich geltend machen.<\/p>\n<p>5.8 F\u00fcr das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes f\u00fcr inl\u00e4ndische Fl\u00fcge und \u2013 soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar \u2013 unmittelbar, wie inl\u00e4ndische gesetzliche Bestimmungen, die Vorschriften des Montrealer \u00dcbereinkommen. Erg\u00e4nzend geltend, soweit wirksam vereinbart, die Allgemeinen Bef\u00f6rderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.<\/p>\n<p><strong>6. Aufwendungsersatz, Verg\u00fctungen, Inkasso, Zahlungen<\/strong><\/p>\n<p>6.1 Der Reisevermittler ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam vereinbart sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten. Weitergehende Anzahlungen kann der Reisevermittler unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des \u00a7 651 k BGB (Pflicht zur Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen), erheben, wenn insoweit hierzu eine ausdr\u00fcckliche Vereinbarung getroffen wurde.<\/p>\n<p>6.2 Soweit es den Vorgaben des vermittelten Reiseunternehmens gegen\u00fcber dem Reisevermittler, insbesondere dem Agenturvertrag zwischen Reiseunternehmen und dem Reisevermittler, in gesetzlicher Weise entspricht, ist der Reisevermittler berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Preis der vermittelten Leistung ganz oder teilweise f\u00fcr den Kunden zu verauslagen. Bei Pauschalreisen ist hierf\u00fcr Voraussetzung, dass dies gegen Aush\u00e4ndigung eines g\u00fcltigen Sicherungsscheins gem\u00e4\u00df \u00a7 651k BGB geschieht.<\/p>\n<p>6.3 Die Regelung in Ziffer 5.2 gilt entsprechend f\u00fcr Stornokosten (R\u00fccktrittsentsch\u00e4digungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begr\u00fcndete Forderungen des vermittelten Reiseunternehmens.<\/p>\n<p>6.4 Der Reisevermittler kann Ersatz der ihm f\u00fcr die Vermittlung entstehenden Aufwendungen verlangen, soweit dies vereinbart ist oder er diese den Umst\u00e4nden nach f\u00fcr erforderlich halten durfte.<\/p>\n<p>6.5 Der Anspruch des Reisevermittlers auf Aufwendungsersatz umfasst auch Zahlungen an das vermittelte Reiseunternehmen auf den Reisepreis oder sonstige Zahlungen, soweit diese entsprechend den vorstehenden Bestimmungen in Ziffer 5.2 und 5.3 erfolgt sind.<\/p>\n<p>6.6 Einem Aufwendungsersatzanspruch des Reisevermittlers gegen\u00fcber kann der Kunde Anspr\u00fcche gegen\u00fcber dem vermittelten Reiseunternehmen, insbesondere aufgrund mangelhafter Erf\u00fcllung des vermittelten Vertrages, nicht im Wege der Zur\u00fcckbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, dass f\u00fcr das Entstehen solcher Anspr\u00fcche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des Reisevermittlers urs\u00e4chlich oder miturs\u00e4chlich geworden ist oder der Reisevermittler aus anderen Gr\u00fcnden gegen\u00fcber dem Reisekunden f\u00fcr die geltend gemachten Gegenanspr\u00fcche haftet.<\/p>\n<p><strong>7. Selbstst\u00e4ndige Verg\u00fctungsanspr\u00fcche des Reisevermittlers<\/strong><\/p>\n<p>Selbstst\u00e4ndige Verg\u00fctungsanspr\u00fcche des Reisevermittlers gegen\u00fcber dem Kunden bed\u00fcrfen einer entsprechenden Vereinbarung, welche auch durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen des Reisevermittlers und einem entsprechenden m\u00fcndlichen oder schriftlichen Hinweis des Reisevermittlers hierauf getroffen werden kann.<\/p>\n<p><strong>8. Reiseunterlagen<\/strong><\/p>\n<p>8.1 Sowohl den Kunden, wie auch den Reisevermittler trifft die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die dem Kunden durch den Reisevermittler ausgeh\u00e4ndigt wurden, insbesondere Buchungsbest\u00e4tigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit, insbesondere auf die \u00dcbereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>8.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Reisevermittler \u00fcber dem Kunden erkennbare Fehlern, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverz\u00fcglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers bez\u00fcglich eines hieraus dem Kunden entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber die Schadensminderungspflicht (\u00a7 254 BGB) eingeschr\u00e4nkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers entf\u00e4llt vollst\u00e4ndig, wenn die in 8.1 bezeichneten Umst\u00e4nde f\u00fcr ihn nicht erkennbar waren.<\/p>\n<p><strong>9. Pflichten des Reisevermittlers bei Reklamationen des Kunden gegen\u00fcber den vermittelten Reiseunternehmen<\/strong><\/p>\n<p>9.1 Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Anspr\u00fcchen gegen\u00fcber den vermittelten Unternehmen beschr\u00e4nkt sich die Verpflichtung des Reisevermittlers auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die f\u00fcr den Kunden hierf\u00fcr von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen.<\/p>\n<p>9.2 Eine Verpflichtung des Reisevermittlers zur Entgegennahme und\/oder Weiterleitung entsprechender Erkl\u00e4rungen oder Unterlagen besteht nicht. \u00dcbernimmt der Reisevermittler die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet er f\u00fcr den rechzeitigen Zugang beim Empf\u00e4nger nur bei von ihm selbst vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursachter Fristvers\u00e4umnis.<\/p>\n<p>9.3 Bez\u00fcglich etwaiger Anspr\u00fcche des Kunden gegen\u00fcber den vermittelten Reiseunternehmens besteht gleichfalls keine Pflicht des Reisevermittlers zur Beratung \u00fcber Art, Umfang, H\u00f6he, Anspruchsvoraussetzun-gen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.<\/p>\n<p><strong>10. Haftung des Reisevermittlers<\/strong><\/p>\n<p>10.1 Soweit der Reisevermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdr\u00fcckliche Vereinbarung mit dem Kunden \u00fcbernommen hat, haftet er nicht f\u00fcr das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Vertr\u00e4gen mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen.<\/p>\n<p>10.2 Ohne ausdr\u00fcckliche diesbez\u00fcgliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet der Reisevermittler bez\u00fcglich der vermittelten Leistungen selbst nicht f\u00fcr M\u00e4ngel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachsch\u00e4den, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechen dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit der Reisevermittler gem. \u00a7 651a Abs. 2 BGB den Anschein begr\u00fcndet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.<\/p>\n<p>10.3 Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unber\u00fchrt.<br \/>\n<strong>11. Ausschlussfrist f\u00fcr die Geltendmachung von Anspr\u00fcchen des Kunden gegen\u00fcber dem Reisevermittler<\/strong><\/p>\n<p>11.1 Anspr\u00fcche wegen nicht vertragsgem\u00e4\u00dfer Erf\u00fcllung der Beratungs- und\/oder Vermittlungsleistung des Reisevermittlers hat der Kunde innerhalb eines Monats geltend zu machen. Es wird hierf\u00fcr ausdr\u00fccklich die Schriftform empfohlen.<\/p>\n<p>11.2 Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der vermittelten Reiseleistungen (bei mehreren, unmittelbar aufeinander folgenden der letzten), jedoch nicht fr\u00fcher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von den die Anspr\u00fcche gegen den Reisevermittler begr\u00fcndenden Umst\u00e4nde Kenntnis erlangt.<\/p>\n<p>11.3 Die Frist wird nicht gewahrt durch Geltendmachung von Anspr\u00fcchen gegen\u00fcber den Reiseunternehmen, welche die vermittelte Reiseleistung zu erbringen hatten oder erbracht haben.<\/p>\n<p>11.4 Die Geltendmachung von Anspr\u00fcchen durch den Kunden ist nicht ausgeschlossen, wenn diese unverschuldet unterblieb.<\/p>\n<p><strong>12. Fremde Inhalte, Disclaimer<\/strong><\/p>\n<p>Bei der Umsetzung dieser Website verlassen sich die valeria-reisen.eu oder ihre Partnerb\u00fcros auf Inhalte, die von Dritten, insbesondere von Leistungstr\u00e4gern und Reiseveranstaltern zur Verf\u00fcgung gestellt werden (&#8222;fremde Inhalte&#8220;). Da es der\u00a0valeria-reisen.eu oder ihren Partnerb\u00fcros nicht m\u00f6glich ist, diese fremden Inhalte zu verifizieren, wird keinerlei Garantie f\u00fcr deren Richtigkeit \u00fcbernommen. Dieser Ausschluss gilt insbesondere f\u00fcr Produktbeschreibungen und Datenbankeintr\u00e4ge.<\/p>\n<p>Der Inhalt aller von der\u00a0valeria-reisen.eu oder ihren Partnerb\u00fcros verlinkten Webseiten wurden von der\u00a0valeria-reisen.eu oder ihren Partnerb\u00fcros nicht \u00fcberpr\u00fcft. Wir k\u00f6nnen keine Gew\u00e4hr f\u00fcr Inhalte und Darstellungen der verlinkten Webseiten \u00fcbernehmen und sind f\u00fcr deren Inhalte und Darstellung nicht verantwortlich.<\/p>\n<p><strong>13. Sicherheit<\/strong><\/p>\n<p>Dank der leistungsstarken Verschl\u00fcsselungstechnologien SSL (Secure Sockets Layer) und TLS (Transport Layer Security) sind alle Ihre Transaktionen gesch\u00fctzt. SSL und TLS verschl\u00fcsseln Kreditkartennummer, Adressdaten, Telefonnummer u.a., bevor sie \u00fcber das Internet geschickt werden. Ihre zahlungsrelevanten Daten (Kreditkartennummer, Bankverbindung) werden nach Bearbeitung Ihrer Buchung gel\u00f6scht, es erfolgt keine Speicherung in unseren Datenbanken.<\/p>\n<p><strong>14. Verj\u00e4hrung<\/strong><\/p>\n<p>14.1 Anspr\u00fcche des Kunden gegen\u00fcber dem Reisevermittler, gleich aus welchem Rechtsgrund &#8211; jedoch mit Ausnahme der Anspr\u00fcche des Kunden aus unerlaubter Handlung &#8211; verj\u00e4hren in einem Jahr.<\/p>\n<p>14.2 Die Verj\u00e4hrung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umst\u00e4nden, die den Anspruch gegen den Reisevermittler begr\u00fcnden und diesem selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrl\u00e4ssigkeit erlangen m\u00fcsste.<\/p>\n<p>14.3 Schweben zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler Verhandlungen \u00fcber geltend gemachte Anspr\u00fcche oder die den Anspruch begr\u00fcndenden Umst\u00e4nde, so ist die Verj\u00e4hrung gehemmt, bis der Kunde oder der Reisevermittler die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verj\u00e4hrung von einem Jahr tritt fr\u00fchestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.<\/p>\n<p><strong>15. Rechtswahl und Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<p>15.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler findet ausschlie\u00dflich deutsches Recht Anwendung.<\/p>\n<p>15.2 Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Der Gerichtsstand ist Erfurt.<\/p>\n<p>15.3 F\u00fcr Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden ma\u00dfgebend. F\u00fcr Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des \u00f6ffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reisevermittlers vereinbart.<\/p>\n<p>15.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,<\/p>\n<p>a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder<\/p>\n<p>b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertragvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angeh\u00f6rt, f\u00fcr den Kunden g\u00fcnstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.<\/p>\n<p><strong>15. Schlu\u00dfbestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Vermittlerbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Allgemeines Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler (dem Reiseb\u00fcro oder sonstigen Reisevermittler) zu Stande kommenden Reiseververmittlungsvertrages. Sie erg\u00e4nzen die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und f\u00fcllen diese aus. 2. Vertragsschluss, Anzuwendendes Recht 2.1 Der Abschluss des Vertrages bedarf keiner bestimmten Form. 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